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Wie die EmpCo‑Richtlinie der EU Greenwashing künftig verhindert
Das deutsche Konsumklima steht im Herbst 2026 unter Druck: Die GfK meldet für September einen Wert von –30,6 Punkten, ein deutlicher Rückgang. Gleichzeitig tritt am 27. September 2026 die EU‑Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) in Kraft. Ein Meilenstein im Kampf gegen Greenwashing und irreführende Nachhaltigkeitsversprechen.
„Pauschale Werbebegriffe wie ‚umweltfreundlich‘, ‚nachhaltig‘ oder ‚klimaneutral‘ sind ohne konkrete, messbare und unabhängige Nachweise verboten.“ „Werbung, die allein auf CO₂‑Kompensationsmaßnahmen beruht, ist ab dem 27. September unzulässig.“
Die neuen Vorgaben sollen Verbraucher schützen, echte ökologische Vorteile sichtbar machen und Unternehmen zu ehrlicher Kommunikation verpflichten.
Infobox: Was bedeutet Greenwashing und warum die EU eingreift
Greenwashing bezeichnet Werbeaussagen, die Produkte oder Unternehmen umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind. Dazu gehören Begriffe wie „grün“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“, wenn sie nicht durch messbare, unabhängige Nachweise belegt sind. Solche Aussagen führen Verbraucher in die Irre und erschweren fundierte Kaufentscheidungen.
Die EU reagiert mit der EmpCo‑Richtlinie, weil Greenwashing in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat und das Vertrauen in echte Nachhaltigkeitsleistungen untergräbt. Ziel der neuen Vorgaben ist es, Transparenz zu schaffen, irreführende Umweltwerbung zu verhindern und Unternehmen zu verpflichten, ökologische Vorteile klar und überprüfbar zu belegen.
Was sich für Verbraucher und Unternehmen ändert
1. Ende der leeren Versprechen
Allgemeine Umweltaussagen ohne Belege sind verboten. Unternehmen müssen ab dem 27.09.2026 präzise, überprüfbare und unabhängige Nachweise liefern.
Beispiele für zulässige Aussagen:
- „Papier aus 100 % recyceltem Material“
- „Verpackung zu 70 % aus biobasierten Rohstoffen“
- „Produkt spart 30 % Energie im Vergleich zum Vorgängermodell“
Nicht mehr erlaubt:
- „umweltfreundlich“
- „grün“
- „klimaneutral“ (ohne Nachweis)
2. Verbot von Kompensations-Kampagnen
Die EmpCo-Richtlinie schiebt dem „klimaneutral durch Zertifikate“-Marketing einen Riegel vor. CO₂‑Kompensation darf nicht mehr als alleinige Grundlage für Umweltversprechen dienen.
3. Mehr Transparenz für echte Nachhaltigkeit
Produkte mit belegbaren Vorteilen werden klarer erkennbar. Das stärkt Anbieter, die tatsächlich nachhaltig produzieren und soll Vertrauen bei Verbrauchern schaffen.
4. Jedoch Gefahr des „Green Hushing“
Viele Unternehmen reagieren allerdings zunächst vorsichtig: Aus Angst vor Abmahnungen kommunizieren sie gar keine Nachhaltigkeitsleistungen mehr. Das UBA warnt davor, dass dies die Sichtbarkeit echter Fortschritte behindern könne.
5. Kaufzurückhaltung bei teureren grünen Produkten
Mit sinkender Einkommenserwartung und steigender Sparneigung prüfen Verbraucher das Preis‑Leistungs‑Verhältnis besonders kritisch. Nachhaltige Produkte haben es schwerer, außer ihr Mehrwert wäre lückenlos belegt.
Wer seinen eigenen Fußabdruck prüfen möchte, findet im CO₂‑Rechner des Umweltbundesamts eine transparente Berechnung – mein Beitrag zu dem Thema
Welche Nachhaltigkeitssiegel weiterhin erlaubt sind
Die EmpCo-Richtlinie unterscheidet klar zwischen vertrauenswürdigen und problematischen Siegeln.
Anerkannte, unabhängige Umweltzeichen z. B.
- EU Ecolabel
- Blauer Engel
- FSC (mit klaren Kriterien)
- PEFC
- Bio‑Siegel nach EU‑Öko‑Verordnung
Zertifikate mit transparenten Prüfverfahren (z. B. TÜV‑geprüfte Umweltstandards)
Nicht mehr erlaubt:
- Eigene Unternehmenssiegel ohne externe Kontrolle
- Labels ohne klare Kriterien („Green Choice“, „Eco Friendly“, „Nature Approved“)
- Siegel, die auf Kompensationsprojekten basieren („CO₂‑neutral durch Zertifikate“)
Die EU arbeitet parallel an einer Liste zulässiger Nachhaltigkeitsaussagen, die 2027 veröffentlicht werden soll.
Wie sich die EmpCo-Richtlinie auf den Verkauf auswirkt
Die folgenden Punkte beziehen sich auf offizielle Quellen (EU‑Richtlinie EmpCo, Umweltbundesamt) sowie ökonomischen Ableitungen, die sich aus etablierten Konsumforschungsmodellen ergeben.
Kurzfristige Auswirkungen
1. Unsicherheit bei Unternehmen
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass Unternehmen ihre Kommunikation anpassen müssen, weil allgemeine Umweltkampagnen ab dem 27.09.2026 verboten sind und nur noch „konkrete, messbare und unabhängige Nachweise“ zulässig sind.
Weiterhin kann aus früheren EU‑Regulierungen (z. B. DSGVO, PPWR) abgeleitet werden, dass Unternehmen in Übergangsphasen zunächst vorsichtiger kommunizieren werden, um Abmahnrisiken zu vermeiden. Dieses Muster wird in der Fachliteratur als „Regulatory Adjustment Phase“ beschrieben.
2. Green Hushing in der Übergangsphase
Das UBA nennt explizit die Gefahr, dass Unternehmen echte Nachhaltigkeitsleistungen zunächst zurückhalten, um Fehler zu vermeiden.
In der Kommunikationsforschung ist dazu dokumentiert, dass Unsicherheit über neue Regeln zu „Under‑Reporting“ führt. Dieses Verhalten ist ein typischer Effekt bei strengeren Werbevorgaben.
Mittelfristige Auswirkungen
1. Stärkung glaubwürdiger Marken
Die EmpCo‑Richtlinie verfolgt das Ziel, Verbraucher durch klare und überprüfbare Aussagen zu gesicherten Kaufentscheidungen zu befähigen. Dies erhöht die Sichtbarkeit von Produkten mit echten, belegten Vorteilen.
Verbraucher reagieren nachweislich positiv auf transparente, nachprüfbare Informationen (z. B. EU Ecolabel, Blauer Engel). Studien zum „trust‑based purchasing“ zeigen, dass Vertrauen ein zentraler Treiber für Kaufentscheidungen ist, insbesondere bei höherpreisigen nachhaltigen Produkten.
2. Bessere Vergleichbarkeit führt zu bewussteren Kaufentscheidungen
Die EU betont, dass EmpCo irreführende Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ ohne Nachweis verbietet, um Vergleichbarkeit zu schaffen.
Wenn Verbraucher Produkte klarer unterscheiden können, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich für nachweislich nachhaltigere Optionen entscheiden. Dies ist ein Standardmechanismus in der Verhaltensökonomie (Information Transparency Effect).
Langfristige Auswirkungen
1. Innovationsdruck für Unternehmen
EmpCo verlangt echte ökologische Vorteile statt Kompensationsmarketing. Das UBA betont, dass Unternehmen künftig belegbare Verbesserungen vorweisen müssen.
Wenn Marketingfloskeln nicht mehr ausreichen, müssen Unternehmen in Produktentwicklung investieren. Dieser Effekt ist aus der Ökodesign‑Verordnung (ESPR) bereits bekannt. Strengere Regeln führen zu mehr Innovation.
2. Stabilere Nachfrage bei nachweislich nachhaltigen Produkten
EmpCo soll es Verbrauchern zuverlässig ermöglichen, nachweislich nachhaltige Produkte zu identifizieren. Das Ziel ist ein Markt, in dem echte Nachhaltigkeit erkennbar und vertrauenswürdig ist.
Dadurch steigt die Zahlungsbereitschaft für Produkte mit belegten Vorteilen. Dies wird in Konsumforschung und Behavioral Economics als „Value‑Evidence Effect“ beschrieben.
Infobox: EmpCo – Das Wichtigste auf einen Blick
EmpCo-Richtlinie (ab 27.09.2026)
– Verbot allgemeiner Umweltclaims ohne Nachweis
– Verbot von CO₂‑Kompensations‑Claims als alleinige Grundlage
– Pflicht zu klaren, messbaren, unabhängigen Belegen
– Gefahr von „Green Hushing“ in der Übergangsphase
– Stärkung glaubwürdiger Marken durch transparente Aussagen
– Ziel: Schutz vor Greenwashing & bessere Kaufentscheidungen
Zulässige Siegel
EU Ecolabel, Blauer Engel, FSC / PEFC, EU‑Bio‑Siegel, Zertifikate mit unabhängiger Prüfung (z. B. TÜV). Diese Siegel erfüllen die Anforderungen der EmpCo‑Richtlinie an unabhängige, überprüfbare Umweltkennzeichnung.
Nicht zulässig
– Unternehmens‑eigene „Green Labels“ ohne externe Kontrolle
– Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ ohne Nachweis
– Kompensationsbasierte Siegel
EmpCo im Kontext des EU Green Deal
Die EmpCo-Richtlinie ist Teil eines größeren Pakets:
- Green Claims Regulation (ergänzt EmpCo ab 2027)
- PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation
- Ökodesign-Verordnung (ESPR)
- Green Deal 2050
Gemeinsam sollen diese Regelwerke den Übergang zu einer transparenten, nachhaltigen und kreislauforientierten Wirtschaft beschleunigen.
Passend zum Thema: Neue EU Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich für Verbraucher 2026 ändert und warum sie Teil des Green Deals ist
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Fazit
Mit EmpCo beginnt eine neue Phase der Nachhaltigkeitskommunikation. Für Verbraucher wird nachhaltiger Konsum dadurch nachvollziehbarer und weniger anfällig für irreführende Werbeversprechen. Für Unternehmen bedeutet es eine Abkehr von Marketingfloskeln hin zu messbaren, echten Umweltleistungen.
Mehr zu Daten / Fakten findest Du hier.
Quelle/n:
– EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo)
– EU Green Claims Regulation (ergänzend zu EmpCo)
– Umweltbundesamt (UBA): Neue Regeln zum Schutz vor Greenwashing
– Bundesministerium für Umwelt (BMUV): Verbraucherinformation & Nachhaltigkeit
– GfK Konsumklima Deutschland (Monatliche Konsumklima-Analyse, September 2026)
– OECD Consumer Policy Studies (u.a.„Consumer Behaviour and Environmental Claims“)
– Recherchen zu Verhaltensökonomie und Marktreaktionen auf Regulierung
