Europäischer Green Deal – Neue Verordnung für längere Nutzbarkeit von Smartphones und Tablets ab 20.Juni 2025

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Ökodesign-Richtlinie der EU für Smartphones und Tablets im Rahmen des EU Green Deals

Am 30. März 2022 schlug die Europäische Kommission als Teil ihres Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft im Rahmen des EU Green Deals (europäischen Grünen Deals) eine Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte vor.

Die Europäische Union hat dazu neue Ökodesign-Anforderungen für Smartphones und Tablets verabschiedet, um die Umweltbelastung dieser Geräte zu reduzieren und ihre Lebensdauer zu verlängern. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Elektroschrott zu verringern und nachhaltigen Konsum zu fördern.

Hintergrund der Ökodesign-Verordnung
Die Verordnung (EU) 2023/1670 legt Mindestanforderungen für die Umweltverträglichkeit von Smartphones und Tablets fest. Sie ist eine Durchführungsmaßnahme der Richtlinie 2009/125/EG, die bereits seit Jahren die Ökodesign-Anforderungen für energieverbrauchsrelevante Produkte regelt. Die neue Verordnung tritt am 20. Juni 2025 in Kraft.

Ziel der Verordnung
Begrenzung der Umweltauswirkungen dieser Geräte durch Mindestanforderungen.

Wichtige Anforderungen der Verordnung
Die neuen Ökodesign-Vorgaben umfassen mehrere zentrale Aspekte:

  • Robustheit und Widerstandsfähigkeit: Geräte müssen Stürze, Kratzer sowie Staub- und Wassereinwirkungen besser überstehen.
  • Batterielaufzeit: Akkus müssen mindestens 800 Ladezyklen durchhalten und dabei noch 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität behalten.
  • Reparierbarkeit: Hersteller müssen Ersatzteile für mindestens sieben Jahre nach Markteinführung bereitstellen. Reparaturen sollen erleichtert werden, indem Fachwerkstätten diskriminierungsfreien Zugang zu Software-Tools und Firmware erhalten.
  • Software-Updates: Betriebssystem-Updates müssen für mindestens fünf Jahre nach Markteinführung verfügbar sein.
  • Verbot von Leistungsdrosselung: Geräte dürfen ihre Leistung unter Prüfbedingungen nicht automatisch verändern, um Testergebnisse zu manipulieren.

Bedeutung für Verbraucher und Umwelt
Diese neuen Regelungen bedeuten für Verbraucher eine längere Nutzungsdauer ihrer Geräte und eine bessere Reparierbarkeit, wodurch weniger Elektroschrott entstehen soll. Gleichzeitig erhalten Käufer durch die neue Energieverbrauchskennzeichnung mehr Transparenz über die Nachhaltigkeit der Produkte. Langfristig soll dies dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck der Elektronikindustrie zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen.

Mit diesen Maßnahmen setzt die EU ein starkes Zeichen für nachhaltige Technologie und zeigt, dass Umweltfreundlichkeit und Innovation Hand in Hand gehen können.

Quelle und mehr Informationen:
EUR-Lex
Ökodesign-Anforderungen – Mobiltelefone, schnurlose Telefone, Slate-Tablets | EUR-Lex

Verordnung – 2023/1670 – EN – EUR-Lex

Amtsblatt der Europäischen Union vom 31.08.2023 zur Website

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