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Neues Batteriegesetz 2025: Was sich ab August ändert
Ab dem 18. August 2025 tritt in Deutschland das überarbeitete Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) in Kraft und ersetzt das BattG vollständig. Das Gesetz dient der nationalen Umsetzung der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542, die im Rahmen des Green Deals entwickelt wurde.
Ziel ist es, die Entsorgung, Rücknahme und das Recycling von Batterien deutlich nachhaltiger und verbraucherfreundlicher zu gestalten.
Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz. Es betrifft Hersteller, Händler und Verbraucher gleichermaßen. Ein bewussterer Umgang mit Batterien wird damit nicht nur einfacher, sondern auch transparenter.
Das BattDG greift über die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung. Jeder, der gewerbsmäßig Batterien (Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien) in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, trägt die Verantwortung für deren gesamten Lebenszyklus.
Was ist neu?
- Einführung von fünf Batteriekategorien: Geräte-, Starter-, Industrie-, Elektrofahrzeug- und Leichtverkehrsbatterien (z. B. für E-Bikes).
- Hersteller müssen Batterien so verbauen, dass sie leicht austauschbar sind – etwa in Smartphones oder Laptops (–> „Neue Verordnung für längere Nutzbarkeit von Smartphones und Tablets ab 20.Juni 2025“)
- Ab 2027 erhalten Batterien einen QR-Code, der über Kapazität, Lebensdauer und Recyclingmöglichkeiten informiert.
- Verpflichtende Angabe der chemischen Zusammensetzung und Steuer-ID bei der Registrierung.
- Mehr Sammelstellen im Handel und öffentlichen Raum sollen die Rückgabe erleichtern.
Pflichten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien an den Handel oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern eingerichteten Rücknahmestellen (zum Beispiel Schadstoffmobile und Recyclinghöfe) oder aber bei freiwilligen Rücknahmestellen (zum Beispiel öffentliche Einrichtungen, Unternehmen) zurückzugeben.
Mit dem neuen Batteriegesetz wird die Rückgabe von Altbatterien in Deutschland deutlich einfacher und umfassender geregelt. Hier sind die wichtigsten Möglichkeiten und Neuerungen:
Rückgabe im Handel
- Alle Verkaufsstellen, die Batterien oder Geräte mit eingebauten Akkus anbieten, müssen kostenlose Rücknahmestellen einrichten.
- Das gilt auch für Onlinehändler – sie müssen Rücksendemöglichkeiten anbieten oder mit Sammelpartnern kooperieren.
- Händler sind verpflichtet, alle Arten von Altbatterien zurückzunehmen, nicht nur die, die sie selbst verkauft haben.
- Wertstoffhöfe und Recyclinghöfe müssen künftig auch größere Batterien wie E-Bike-Akkus oder Lithium-Ionen-Akkus annehmen.
- Die Zahl der Sammelstellen wird bundesweit erhöht, um die Rückgabe für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erleichtern.
Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH)
- Ab Januar 2026 dürfen Batterien nur noch über zugelassene Rücknahmesysteme oder Eigenrücknahmelösungen zurückgeführt werden.
- Hersteller müssen sich einer solchen Organisation anschließen, die die Sammlung und Verwertung organisiert.
Rückgabe über Versand und Logistikpartner
- Für größere Batterien (z. B. aus Elektrofahrzeugen) sind spezialisierte Entsorgungsunternehmen im Einsatz, die sichere Transportlösungen anbieten.
- Diese Partner arbeiten oft mit Kommunen und Herstellern zusammen, um gefährliche Batterien fachgerecht zu entsorgen.
Ziel: Höhere Sammelquoten
- Die Sammelquote für Gerätebatterien soll bis 2030 auf 73 % steigen.
- Auch für Leichtverkehrsbatterien (z. B. E-Bikes) sind deutlich höhere Rücklaufquoten geplant.
Quelle: eigene Recherche
