Neues Gesetz zum Recycling von Bekleidung ab 2025 – entsorgen über Restmülltonne verboten

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Die EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien (Teil des European Green Deal), zielt darauf ab, die Textilindustrie umweltfreundlicher und nachhaltiger zu gestalten. Dies bedeutet, dass alte Textilien ab dem 01.01.2025 nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Eine Regelung bezüglich stark verschmutzter Artikel steht noch aus.

Foto von alten Kleidungsstücken auf einer Müllkippe im Nicht-EU-Ausland
Alte Textilien und Kleidung auf einer Müllkippe im Nicht-EU-Ausland

Hier sind die wichtigsten Fakten des neuen Gesetzes:

  1. Umweltauswirkungen: Textilien haben erhebliche Auswirkungen auf das Klima, den Wasser- und Energieverbrauch sowie die Umwelt. Jährlich werden in der EU etwa 5,8 Millionen Tonnen Textilien entsorgt.
  2. Fast Fashion: Der Trend zu schneller Mode führt zu Überproduktion und Überkonsum. Kleidung wird immer kürzer getragen und schnell entsorgt.
  3. Recycling und Wiederverwendung: Weniger als 1 % der Textilabfälle werden für die Herstellung neuer Textilien verwendet. Es besteht ein dringender Bedarf an besseren Sortier- und Recyclingtechnologien.
  4. Ökodesign-Anforderungen: Die EU plant verbindliche Anforderungen an die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Textilien, um deren Lebensdauer zu verlängern und die Umweltauswirkungen zu reduzieren.
  5. Mikroplastik: Textilien aus Kunstfasern sind eine Hauptquelle für Mikroplastikverschmutzung. Bei einer einzigen Wäsche von Polyesterkleidung können bis zu 700.000 Mikroplastikfasern freigesetzt werden. Maßnahmen zur Reduzierung der Freisetzung von Mikroplastik sind geplant.
  6. Erweiterte Herstellerverantwortung: Hersteller sollen für die Abfälle, die durch ihre Produkte entstehen, verantwortlich gemacht werden. Dies soll Anreize für eine kreislauforientierte Produktgestaltung schaffen.
  7. Digitale Produktpässe: Einführung eines digitalen Produktpasses für Textilien, um Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten bereitzustellen.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten und die Umweltauswirkungen zu minimieren.

Link zu Quelle und mehr Informationen (pdf) eur-lex.europa

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