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Das Nature Restoration Law – Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ist am 18.08.2024 in Kraft getreten. Es ist ein weitere Maßnahme, die Schäden in der Natur rückgängig zu machen, Klimaneutralität zu erreichen und den Einsatz Europas bezüglich der Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen. Das Gesetz ist ein zentraler Bestandteil des Europäischen Green Deals und der EU-Biodiversitätsstrategie.
Die Biologische Vielfalt nimmt weiter ab. Heute befinden sich bereits mehr als 80 Prozent der europäischen Flächen (mit gleichartigen und ähnlich natürlichen Lebensräumen) in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand, wobei viele Lebensräume sich noch weiter verschlechtern werden. Einem in 2019 veröffentlichten UN-Bericht zufolge wären etwa eine Million von geschätzt acht Millionen Tier- und Pflanzenarten weltweit vom Aussterben bedroht. Mindestens 1.677 von 15.060 europäischen Arten wären laut IUCN, International Union for Conservation of Nature, auch davon betroffen (aktuelle Rote Liste IUCN in englischer Sprache).

Das Nature Restoration Law (Gesetz zur Wiederherstellung der Natur) der Europäischen Union zielt darauf ab, geschädigte Ökosysteme wie Moore, Wälder und Auen wieder in einen guten Zustand zu bringen.
Das Gesetz verpflichtet die Mitgliedsstaaten, Maßnahmen zur Renaturierung zu ergreifen, um die biologische Vielfalt zu fördern sowie die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme zu stärken. Dies umfasst unter anderem die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Flüssen, Wäldern und landwirtschaftlichen Flächen. Gesamtziel, welches in der EU erreicht werden soll:
- Bis 2030 auf mindestens jeweils 20 Prozent der Landflächen und der Meeresgebiete der EU Wiederherstellungsmaßnahmen durchzuführen.
- Bis 2050 sollen solche Maßnahmen für alle Ökosysteme umgesetzt sein, die eine Wiederherstellung benötigen.
Hauptursachen für den Verlust der Biodiversität
- Landnutzungsänderungen (z.B. Abholzung, intensive Monokulturen, Urbanisierung)
- direkte Ausbeutung der Ressourcen wie Jagd und Überfischung
- Klimawandel
- Umweltverschmutzung
- invasive Fremdarten
Die Maßnahmen und Zielvorgaben des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur soll dazu beitragen, die biologische Vielfalt in der EU wiederherzustellen und weiteren Verlust zu verhindern.
Ein zusätzlicher Aspekt des Gesetzes ist die Anerkennung des engen Zusammenhangs zwischen menschlicher Gesundheit, tierischer Gesundheit und einer intakten Natur.
Mehr zu dem Thema Wiederherstellung der Natur und Ökosysteme:
Bundesamt für Naturschutz
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
