Sorgfaltspflicht: EU Parlament verabschiedet Regeln zu Menschenrechten und Umwelt für Unternehmen

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EU Pressemitteilung 24-04-2024 – 13:17 – hier kurz zusammengefasst

  • Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften verabschiedet, die Unternehmen dazu verpflichten, gegen negative Folgen ihrer Tätigkeit für Menschenrechte und Umwelt vorzugehen. Sie verpflichten diese den negativen Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt vorzubeugen, sie abzumildern oder zu beheben. Das betrifft unter anderem Sklaverei, Kinderarbeit, Ausbeutung von Arbeitskräften, Artenschwund, Umweltverschmutzung und die Zerstörung von Naturerbe.
  • Die Regeln gelten für Unternehmen mit mehr als 450 Millionen Euro Umsatz sowie für Franchiseunternehmen mit über 80 Millionen Euro Umsatz. Auch gelten sie für Unternehmen, Muttergesellschaften und Franchiseunternehmen aus Drittstaaten, die in der EU dieselben Umsatzschwellen erreichen.
  • Unternehmen müssen Übergangspläne schaffen, die dem Pariser Abkommen gerecht werden, mit dem Ziel die Erderwärmung auf 1,5 °C zu begrenzen.
  • Sie haften für Schäden und können mit Geldstrafen belegt werden.
  • Die Richtlinie muss nun noch vom Rat endgültig gebilligt werden, bevor sie unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden kann. Sie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

    Es ist eine stufenweise Umsetzung geplant:
    Ab 2027 soll sie für Unternehmen mit mehr als 5 000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. EUR Umsatz gelten.
    Ab 2028 auch für Unternehmen mit mehr als 3 000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 900 Mio. EUR.
    – Ab 2029 schließlich für alle Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen (mehr als 1000 Beschäftigte, über 450 Mio. EUR Umsatz).
Umweltzerstörung

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240419IPR20585/sorgfaltspflicht-parlament-verabschiedet-regeln-zu-menschenrechten-und-umwelt

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