Da der rasche Anstieg des Verpackungs-/Abfalls den Erholungswert der Natur und der menschlichen Gesundheit immer mehr beeinträchtigt, ist es wichtig Maßnahmen zu ergreifen, die die Umwelt schützen und die Auswirkungen von Plastikmüll reduzieren. Einwegplastikprodukte sind eine der Hauptursachen für die Verschmutzung unserer Meere und sie gefährden die Lebensräume der Meereslebewesen immer stärker.
Durchschnittlich entstanden in Europa 188 kg Verpackungsmüll pro Kopf im Jahr 2021 (Quelle: eurostat). Deutschland lag mit 237 kg weit über diesem Durchschnitt.

Für Verpackungsmaterialien werden sogar die meisten Primärrohstoffe verbraucht, da z.B. 40 % der Kunststoffe und 50 % des Papiers in der EU für Verpackungsmaterialien verarbeitet werden. Man schätzt, dass es in der gesamten EU bis 2030 zu einem weiteren Anstieg um 19 % bei Verpackungsabfällen und bei Kunststoff-Verpackungen sogar um 46 Prozent kommen könnte.
Die EU-Kommission hat sich am 04. März 2024 im Kampf gegen den Verpackungsabfall unter anderem darauf geeinigt, bestimmte Einwegplastikprodukte ab 2030 zu verbieten. Dieses Verbot betrifft beispielsweise Behältnisse für unverarbeitetes Obst und Gemüse, sowie Zucker- und Sahnebehälter.
Darüber hinaus sollen in der Gastronomie bis 2040 mindestens 15 Prozent weniger Verpackungsmüll anfallen, wobei ein Verbot von Einweg-Plastik (beinhaltet auch Soßenbecher) ein Teil dieser Maßnahme ist.
Diese neue EU-Verpackungsverordnung ist Bestandteil des European Green Deals sowie des neuen EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und aktualisiert den EU-Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Das Ziel ist der Schutz unserer Umwelt, die Verringerung des Plastikmülls und die Entwicklung nachhaltigerer Alternativen. Dadurch soll auch die Wachstumsstrategie für eine ressourceneffiziente und saubere Wirtschaft gefördert werden.
