Wie erkenne ich Bio Lebensmittel?

Logo EU Bio Siegel


Das EU Bio Siegel kennzeichnet Produkte, die entsprechend der EU-Öko-Verordnung produziert und kontrolliert wurden. Der Öko-Landbau verzichtet grundsätzlich auf Pestizide sowie auf mineralischen Stickstoffdünger. Darüber hinaus schützt er Boden, Wasser und Luft, vermindert den Energieverbrauch, schont Rohstoffreserven und strebt eine Kreislaufwirtschaft mit möglichst geschlossenen Nährstoffzyklen an.
Gesetzlich geschützte Begriffe sind „Bio“ und „Öko“. Die Erzeugung und die Verarbeitung von Lebensmitteln, die diese Bezeichnung tragen, erfolgten nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus.
Auch die Bezeichnungen –
> biologisch oder ökologisch
> kontrolliert biologisch bzw. kontrolliert ökologisch
> biologischer bzw. ökologischer Landbau
dürfen nur für Bioprodukte verwendet werden. „Integrierter Landbau“ oder „kontrolliert“ stehen jedoch nicht für Bioprodukte.

Zur Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo gehört weiterhin
> die Angabe der Codenummer der Öko-Kontrollstelle und
> die Herkunftsangabe der Zutaten (z.B. EU-Landwirtschaft, Nicht-EU-Landwirtschaft, EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft).

Die Zusammensetzung der Codenummer für eine in Deutschland zugelassene Kontrollstelle lautet: DE-ÖKO-XXX.
Dabei steht „DE“ für Deutschland und „XXX“ für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Seit dem 1. Juli 2010 tragen alle vorverpackten Bio-Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt worden sind, das EU-Bio-Logo.

Unverpackte Bio-Ware oder aus nicht EU-Ländern importierte Bio-Lebensmittel können auf freiwilliger Basis mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden.

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